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Taunus Investments GmbH
Rechtliches

Impressum

Taunus Investments GmbH
Allein vertretungsberechtigt sind die geschäftsführenden Gesellschafter
Sven Gundermann und Thomas Gundermann

Kaiser-Friedrich-Promenade 59
D-61348 Bad Homburg v.d.H.

Telefon +49 (6172) 48 38 50
Telefax +49 (6172) 48 38 58

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internetadresse: www.taunusinvestments.de

Handelsregister Bad Homburg HRB 10140
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Homburg.
Umsatzsteuer-ID gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:  DE814588734

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Wertpapierdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig: VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, http://vuv-ombudsstelle.de/
Die Taunus Investments GmbH fällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.



Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.

Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.

Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Aufsichtsbehörde:

Die Taunus Investments GmbH verfügt über die Erlaubnis zur Erbringung der Finanzportfolioverwaltung, der Anlageberatung, sowie der Anlagevermittlung und der Abschlussvermittlung nach § 15 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 3, 4, 5 und 9 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) und unterliegt insoweit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
 
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
D-60439 Frankfurt am Main

Offenlegung nach § 7 der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV)

Die Vergütungssysteme der „Taunus Investments GmbH“ sind so ausgestaltet, dass grundsätzlich Fehlanreize vermieden werden.

Fixe und ggf. variable Vergütungen werden gezahlt, wobei die fixen Vergütungen so bemessen sind, dass keine wirtschaftliche Abhängigkeit von den variablen Vergütungsbestandteilen oder zu großer Anreiz für den Mitarbeiter entstehen kann. Je nach der finanziellen Lage des Instituts kann die variable Vergütung bis auf null reduziert werden.
Weitere erforderliche Angaben nach §7 Institutsvergütung werden jährlich im Lagebericht (Bundesanzeiger) der 
„Taunus Investments GmbH“ veröffentlicht.

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