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Bei der Sparer-Enteignung zusehen? Newsletter vom 11.8.2014

Bei der Sparer-Enteignung zusehen? Newsletter vom 11.8.2014

 


Newsletter vom 11.8.2014

Guten Tag ,

im Newsletter der Börsen Hamburg und Hannover vom 6.8.2014 erschien folgender Beitrag von Sven Gundermann – Geschäftsführer Raif & Gundermann Vermögensverwaltung GmbH.

Bei der Sparer-Enteignung zusehen?

Die Zinsen für Festgelder oder festverzinsliche Wertpapiere fallen bereits seit mehreren Jahren und haben nun einen neuen Tiefstand erreicht. Die kürzlich erfolgte Zinssenkung der EZB hat zudem signalisiert, dass hier so schnell keine Änderung zu erwarten ist.

Durch Steuerabgaben und Inflation verlieren die Anleger somit an Kaufkraft – die sogenannte „kalte Enteignung“ droht. Durch die extrem niedrigen Zinsen können sich Staaten über die Inflation zu Lasten ihrer Anleger entschulden. Für 10-jährige Bundesanleihen zahlt der deutsche Staat nur noch etwas mehr als 1 Prozent an Zinsen. Erhält man sein Kapital bei Fälligkeit zurück, hat man natürlich noch denselben Nominalwert, kann dafür aber aufgrund der gesunkenen Kaufkraft deutlich weniger kaufen.

Während sich Anleger, die nur über geringe Summen als Rücklage verfügen, nicht allzu viele Gedanken um eine Optimierung machen müssen, sollten insbesondere Vermögensinhaber von größeren Beträgen (in kaum noch verzinslichen Anlagen) die Sommerferien nutzen, um sich Gedanken über den Vermögenserhalt bzw. dessen Mehrung zu machen. Hierbei ist es unumgänglich, sich auch mit der Aktienanlage zu beschäftigen. Dies gilt insbesondere, wenn das Kapital langfristig zur Verfügung steht.

Obwohl sich die Aktienmärkte bereits in den letzten Jahren sehr gut entwickelt haben, sollte noch genügend Kurspotenzial vorhanden sein, um in den nächsten Jahren ordentliche Zuwächse zu erwirtschaften. Dies gilt insbesondere für dividendenstarke Titel. Mit durchschnittlich knapp 3 Prozent jährlicher Dividende ist allein bei den DAX-Titeln zu rechnen. Somit ergibt sich im Vergleich zur 10-jährigen Bundesanleihe eine deutliche Ertragsverbesserung.

Selbstentscheider können die Verteilung Ihrer Vermögensanlagen selbst bestimmen. Anleger, die sich weder zeitlich noch gedanklich mit dem Thema auseinandersetzen möchten, sollten diese Aufgabe sowie die notwendigen Dispositionsentscheidungen an einen Vermögensverwalter delegieren. Nutzen Sie also die Urlaubszeit dazu, die Weichen für eine Neuaufteilung Ihrer Vermögenswerte zu stellen und halten Sie es wie J. D. Rockefeller, der sagte: "Es ist gewinnbringender, einen Tag im Monat über Geld nachzudenken, als 30 Tage dafür hart zu arbeiten."

Den gesamten Newsletter der Börsen Hamburg und Hannover finden Sie hier.

 

Unternehmensinformationen:

Raif & Gundermann Vermögensverwaltung GmbH
Die Raif & Gundermann Vermögensverwaltung GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach §32 KWG (Kreditwesensgesetz) zugelassenes und damit lizenziertes, bankenunabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut mit Firmensitz in Bad Homburg. Damit zählt das Unternehmen zu den ca. 500 zugelassenen unabhängigen Vermögensverwaltern in Deutschland. Seit 1994 werden professionelle Leistungen in Form von privater und institutioneller Vermögensverwaltung, Stiftungsbetreuung, Fondsvermögensverwaltung und Fondsvermittlung angeboten.

Raif Vermögensberatungs GmbH
Die Raif Vermögensberatungs GmbH ist ein von der IHK reguliertes Unternehmen und verfügt über die Erlaubnis § 34f Abs.1 Satz 1 der Gewerbeordnung. Das Unternehmen ist als unabhängiger Finanzanlagenvermittler spezialisiert auf den Vertrieb von in- und ausländischen Investmentfonds. Zusätzlich werden Anspar- und Entnahmepläne vermittelt.

Für weitere Informationen:


Raif & Gundermann Vermögensverwaltung GmbH
Allein vertretungsberechtigt ist der geschäftsführende Gesellschafter Sven Gundermann

Kaiser-Friedrich-Promenade 59 • D-61348 Bad Homburg v.d.H.
Umsatzsteuer-ID: DE814588734 • Finanzamt Bad Homburg
Telefon +49 (6172) 48 38 50 • Telefax +49 (6172) 48 38 58
E-Mail: info@raif-vv.de • Internetadresse: www.raif-vv.de

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