13.03.2023 – Thomas Gundermann
Machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihr Vermögen an die nächste Generation übertragen können? Insbesondere für Schenkungen oberhalb der steuerlichen Freibeträge wird das Thema schnell diffizil. Ein Nießbrauch-Depot kann die Lösung sein.
Die Steuerfreibeträge für Schenkungen und Erbschaften sind bei größeren Summen oder einer nicht in direkter Linie verwandten Person schnell erschöpft. Beispielsweise müssen Kinder Beträge über 400.000 Euro mit bis zu 30 % versteuern. Für einen nicht eingetragenen Lebenspartner sind bereits ab 20.000 Euro bis zu 50 % Steuern fällig.
Das bei Immobilien bekannte Konzept des Nießbrauchs kann auch auf Wertpapiere angewendet werden. Mit einem Nießbrauch-Depot lassen sich höhere Volumina steuerfrei übertragen, weil der Beschenkte über das Depot nicht frei verfügen kann und die Erträge, wie Dividenden und Zinsen, weiterhin dem Schenkenden zustehen. Folglich wird der Wert der Schenkung um die zukünftig zu erwartenden Erträge gemindert.
Dabei gilt: Je jünger der Schenkende, desto größer der steuerliche Vorteil des Nießbrauch-Depots, da mit einer höheren statistischen Lebenserwartung höhere Erträge einhergehen. Die Lebenserwartung wird anhand des Alters und Geschlechts des Schenkenden festgelegt, womit sich deutliche Unterschiede des maximal steuerfreien Betrages einer Schenkung ergeben.
So kann beispielsweise ein 50-jähriger Mann mit einem Nießbrauch-Depot mehr als zwei Millionen Euro steuerfrei an sein Kind verschenken und damit über 300.000 Euro Steuern sparen. Im Alter von 80 Jahren reduziert sich der Betrag auf ca. 617.000 Euro beziehungsweise die Steuerersparnis auf ca. 24.000 Euro. Eine 80-jährige Frau wiederum kann ca. 50.000 mehr als ein Mann im gleichen Alter an ihr Kind steuerfrei übertragen. Durch die Möglichkeit Freibeträge alle zehn Jahre zu nutzen, lässt sich bei frühzeitiger Planung ein Vielfaches der sonst anfallenden Steuern sparen. Ihre persönliche Steuerersparnis können Sie anhand des kostenlosen Nießbrauch-Rechners der V-Bank schnell und einfach ermitteln.
- Größere Vermögen können zu Lebzeiten steueroptimiert übertragen werden, was Erbstreitigkeiten und Handlungsunfähigkeit bei potenziellen Erbgemeinschaften vermeidet.
- Die Anlageentscheidungen und die Erträge verbleiben beim Schenkenden und können für dessen Lebensgestaltung verwendet werden.
- Wertsteigerungen der angelegten Vermögenswerte sind erbschaftssteuerfrei.
- Entnahmen aus dem Nießbrauch-Depot sind nur mit der Zustimmung des Schenkenden möglich.
- Mit entsprechenden vertraglichen Regelungen für bestimmte Härtefälle im Schenkungsvertrag kann eine Rückabwicklung erfolgen.
- Zur Berechnung des Nießbrauch-Wertes erkennt das Finanzamt jährliche Renditen von maximal 5,37 % an, weshalb höhere Renditen nicht berücksichtigt werden, selbst wenn diese zu erwarten sind.
Zusammenfassend rate ich dazu, sich frühzeitig mit dem Thema Vermögensnachfolge auseinanderzusetzen. Dabei sollte die persönliche Vermögenssituation im Sinne einer Bestandsaufnahme evaluiert sowie die zukünftige Lebensplanung betrachtet werden. Anschließend gilt es festzulegen, was an wen übertragen werden soll. In der vertraglichen Ausgestaltung sind Härtefälle, wie eine kostspielige Pflegesituation oder der frühzeitige Tod des Beschenkten, zu berücksichtigen. Holen Sie sich bei diesem entscheidenden und finanziell brisanten Thema fachliche Beratung, die Sie bei Ihren Gedanken und Plänen unterstützt sowie diese zielgerichtet umsetzt.
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