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Taunus Investments GmbH
Einfach gut vorsorgen

Alter und Ernstfall optimal regeln

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Nachfolgeplanung

In Kooperation mit dem Institut GenerationenBeratung (IGB) kümmern wir uns ganzheitlich um Ihre Vermögensnachfolge und unterstützen Sie individuell bei Ihrer Lebens- und Nachfolgeplanung. Dabei erfassen und bewerten wir Ihre persönliche Vermögenssituation, besprechen gemeinsam, welche Vollmachten und Verfügungen Sie benötigen, wie Sie Schenkungen und Erbschaften gestalten können und übernehmen auch gerne die Planung und Umsetzung der Testamentsvollstreckung. Nehmen Sie bei diesen entscheidenden und finanziell brisanten Themen unsere fachliche Beratung in Anspruch, damit wir Sie bei Ihren Gedanken und Plänen unterstützen sowie Ihre persönlichen Ziele umsetzen können. Rechtsdienstleistungen erfolgen dabei über kooperierende Anwälte und Steuerberater des IGB.

                                Bitte beachten Sie: Wir führen keine Steuer- und Rechtsberatung durch.

Für qualifizierte steuerliche und juristische Beratung nutzen wir passende Dienstleister aus unserem Expertennetzwerk. Durch die Kooperation mit dem Institut für GenerationenBeratung (IGB) gewährleisten wir rechtssichere Dokumente. So ist sichergestellt, dass im Notfall Ihre Interessen vertreten werden.

 

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Vollmachten und Patientenverfügung

Bestimmen Sie rechtzeitig, wer für Sie handeln soll, wenn es Ihnen nicht (mehr) selbst möglich ist. Ohne eine Vorsorgeregelung ernennt der Staat sonst einen gesetzlichen Betreuer. Oft wird irrtümlich angenommen, dass der Ehepartner oder die Kinder im Notfall alles regeln dürfen. Ohne die entsprechenden Dokumente dürfen die Angehörigen jedoch nicht entscheiden.

Für Ihre eigene Lebensqualität und die Ihrer Familie ist es entscheidend, dass im Fall des Falles alle Dokumente unangreifbar und absolut rechtssicher erstellt sind, denn es gibt im Notfall keine Korrekturmöglichkeit. Internetbasierte Vorlagen bergen Risiken und werden oft nicht akzeptiert.

Wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Familie Ihren ganz persönlichen Notfallplan, professionell und rechtssicher erstellt, in den Händen halten, bzw. durch eine Hinterlegung im Notfall jederzeit Zugriff darauf haben.

PDF-Download Download: Flyer Vollmachten und Patientenverfügung

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Schenkung und Nießbrauch

Clever schenken

Immer mehr Vermögen wird schon zu Lebzeiten übertragen. In vielen Fällen wird die Schenkung durch eine Überweisung zu Gunsten des Begünstigten vollzogen. Dieser Weg ist zwar einfach, birgt aber unerwartete Fallstricke.

Nach § 30 des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Erwerb dem für die Verwaltung der Erbschaftssteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist auch der Schenker verpflichtet. Die Anzeigepflicht besteht jedoch dann nicht, wenn eine Schenkung gerichtlich oder notariell beurkundet ist.

Schenkungsvertrag

Zur Vermeidung unerwarteter Probleme ist ein anwaltlicher Schenkungsvertrag unabdingbar. Neben der eigentlichen Schenkung können auch Rückforderungsregelungen vereinbart werden. Insbesondere bei Vorversterben des Beschenkten, aber auch für den Scheidungsfall, der Insolvenz, der Drogen- oder Alkoholsucht des Beschenkten, oder wenn dieser selbst unter gesetzliche Betreuung fällt.

Interessant ist auch die Vereinbarung einer Nießbrauchregelung. Hierbei stehen die Erträge des Depots weiterhin dem Schenkenden zu und es können alle 10 Jahre die Schenkungsfreibeträge genutzt werden. Da keine Verfügungen des Beschenkten erfolgen können, bietet sich diese Möglichkeit auch für Großeltern an, die ihren Enkeln Kapital übertragen möchten.

Wussten Sie schon, dass sich mit einem Nießbrauch-Depot Vermögen oberhalb der steuerlichen Freibeträge steuerfrei übertragen lassen? Dies ist möglich, weil der Beschenkte über das Depot nicht frei verfügen kann und die Erträge, wie Dividenden und Zinsen, weiterhin dem Schenkenden zustehen. Folglich wird der Wert der Schenkung um die zukünftig zu erwartenden Erträge gemindert. Ihre persönliche Steuerersparnis können Sie anhand des kostenlosen Nießbrauch-Rechners der V-Bank schnell und einfach ermitteln.

PDF-Download Download: Flyer Schenkung und Nießbrauch

Finanzwissen: Vermögensnachfolge mittels Nießbrauch-Depot steueroptimiert gestalten

Nießbrauch-Rechner

Testament 

Richtig verfassen und Fehler vermeiden

Eine gut geplante Nachlassregelung sorgt dafür, dass Sie Ihr Vermögen wunschgemäß weitergeben. Ein eigenhändig geschriebenes Testament entfaltet die gleiche rechtliche Wirkung wie ein notariell beurkundetes Testament. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) erstellen.

Ohne eine gültige Nachlassregelung wird der Nachlass nach gesetzlicher Erbfolge aufgeteilt. In vielen Fällen kommt es zu Streit unter den Erben. Mit einem rechtssicheren Testament können Sie vorbeugen und Streit vermeiden.

Was sollte im Testament geregelt werden

Im Testament legen Sie fest, wer welches Vermögen erben soll. Sie bestimmen, ob es eine Erbengemeinschaft oder einen Alleinerben gibt und wie Ihr Erbe durch Festlegung von Erbquoten aufgeteilt werden soll.
Durch Vermächtnisse können Sie Personen bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte vermachen. Dies können auch Depots sein, deren zugrundeliegenden Vermögenswerte Sie weiterhin beeinflussen. Damit bestimmen Sie den Wert sehr flexibel, ohne das Testament verändern zu müssen. Zudem können an diese Vermächtnisse Auflagen geknüpft werden (z. B.  Grab- oder Haustierpflege). Außerdem können Sie das Sorgerecht für minderjährige Kinder regeln und einen Testamentsvollstrecker bestimmen.

Wann macht ein Testament Sinn

  • Wenn Sie keine näheren Angehörige als gesetzliche Erben haben oder Ihren Nachlass individuell regeln möchten
  • Wenn Sie größere Vermögenswerte oder Immobilien haben
  • Wenn Sie in einer nichtehelichen Partnerschaft oder Patchworkfamilie leben oder geschieden sind und Kinder haben
  • Wenn Sie Erben mit Behinderung oder Bedürftigkeit bedenken wollen
  • Wenn Sie eine Unternehmensnachfolge regeln wollen

Formvorschriften bei Testamenten

  • Ein Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben, mit Ort und Datum versehen und unterzeichnet sein (kein Computerausdruck).
  • Inhalte müssen dem geltenden Recht entsprechen und Formvorgaben erfüllen, sonst sind sie ungültig.
  • Es dürfen keine unklaren Formulierungen enthalten sein.
  • Ein Testament auf Gegenseitigkeit unter Eheleuten (Berliner Testament) muss handschriftlich verfasst und von beiden Eheleuten unterzeichnet sein.
  • Notarielle Testamente werden vom Notar beurkundet und müssen nur noch unterschrieben werden.

Behinderten und Bedürftigen Testamente

Ohne ein spezielles Testament hat der Sozialversicherungsträger ein Zugriffsrecht auf das erhaltene Erbe. Ziel muss es sein, den Erhalt des Familienvermögens zur Sicherung der Lebensqualität über das normale Sozialhilfe-Niveau hinaus zu ermöglichen.

Dies wird durch die Expertise unserer kooperierenden Anwälte gewährleistet. Auf Wunsch übernehmen wir die Dauertestamentsvollstreckung zu Gunsten der bedürftigen Person. 

In Abhängigkeit des Verwandtschaftsgrades und des übertragenen Vermögens unterscheiden sich Freibeträge und anzuwendende Steuersätze erheblich. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Konstellationen. 

 

Erbschaftssteuer-/Schenkungssteuer: Freibeträge und Steuersätze

PDF-Download Download: Flyer Testament

Finanzwissen:  Das perfekte Testament - Fallstricke und Lösungen in der Testamentsgestaltung

 

Testamentsvollstreckung

Wer kennt nicht eine Geschichte um Erbstreitereien? Insbesondere bei Immobilienvermögen kommt es immer wieder zu Erbengemeinschaften, die nicht selten als Streitgemeinschaften enden. Aber auch sonst wirkt die Umsetzung eines Testaments belastend für die ganze Familie. Neben Emotionen und Anspannung sowie der weiterlaufenden beruflichen und sozialen Verpflichtungen kommt oft die räumliche Distanz hinzu.

Als Testamentsvollstrecker stellen wir sicher, dass Ihr Wille nach dem Wortlaut des Testaments umgesetzt wird. Bereits im Vorfeld unterstützen wir Sie bei der Testamentsgestaltung und halten in einem Notfallordner die wichtigsten Dokumente bereit, damit Sie und Ihre Angehörigen sich auf das Wesentliche konzentrieren können und nicht überfordert werden.     

PDF-Download Download: Flyer Testamentsvollstreckung

Finanzwissen: Testamentsvollstreckung – Erben entlasten und Streit vermeiden

 

eBook: Erbengemeinschaften

Nur jeder fünfte Erbe wird vom Erblasser allein und damit konfliktfrei bedacht. Die große Mehrheit der Erben findet sich in einer Erbengemeinschaft wieder. Je mehr Erben Mitglied einer Erbengemeinschaft sind, umso mehr Streitherde keimen auf. Nicht selten zerbrechen Familien daran.
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat in Zusammenarbeit mit der Firma ErbTeilung ein Dossier erstellt, das zahlreiche statistische Daten und Schlussfolgerungen zu Erbengemeinschaften enthält.

PDF-Download Download: eBook: Erbengemeinschaften

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