11.09.2023 – Thomas Gundermann
Vertragt Ihr Euch noch oder habt Ihr schon geerbt? Ganz im Sinne dieser Frage ist die Testamentsvollstreckung ein wichtiges Instrument der erbrechtlichen Gestaltung im Rahmen der Vermögensnachfolge. Der Erblasser wählt hierbei eine Person seines Vertrauens, beispielsweise seinen Vermögensverwalter, die er mit der Testamentsvollstreckung beauftragt. Dies stellt sicher, dass vorab wichtige Themen besprochen sowie der letzte Wille nach dem Wortlaut des Testaments neutral und objektiv umgesetzt werden, was Erben entlastet und Streitigkeiten vermeidet.
Aber für wen kommt die Testamentsvollstreckung in Betracht oder wann macht sie überhaupt Sinn? Eine Testamentsvollstreckung ist immer dann zielführend, wenn die Durchsetzung des letzten Willens sichergestellt und eine geregelte Vermögensweitergabe gestaltet werden soll. Die Entlastung der Erben bei administrativen, zum Teil sehr vielfältigen Themen sowie die erleichterte Abwicklung im zeitlichen und räumlichen Sinne spielen eine wichtige Rolle. Ein objektiver und neutraler Testamentsvollstrecker kann emotionale Situationen überbrücken und im Rahmen einer Mediation Streitigkeiten lösen. Last but not least ist die gesteuerte Übergabe und Erhaltung des Vermögens gemäß den Wünschen des Erblassers zu nennen.
Zum Schutze minderjähriger Kinder oder behinderter Erben kann durch eine Testamentsvollstreckung der Zugriff Dritter, wie beispielsweise Vormundschaftsgericht, Sozialträger oder anderer Sorgeberechtigter, verhindert und folglich die Handlungsfähigkeit gewahrt bleiben. Bei speziellen Vermögensgegenständen, wie Wertpapiere, Kunst, Fahrzeuge, Edelmetalle, etc. können unerfahrene Erben beraten, Gutachten erstellt und der Nachlass gesichert werden. Für Firmeneigentümer spielt der Schutz des Unternehmens eine wichtige Rolle, sodass eine voreilige Liquidierung oder Zerschlagung und unvorteilhafte Entscheidungen bei konträren Interessen verhindert werden. Bei alleinstehenden Erblassern ohne Kinder, ausländischen Erben oder Erben in hohem Alter, mit räumlicher Entfernung und gesundheitlichen Einschränkungen wirkt die Testamentsvollstreckung entlastend und bietet weitgehende Unterstützung.
Bereits im Vorfeld kann ein Testamentsvollstrecker die Testamentsgestaltung unterstützen, sämtliche Vermögenswerte in einem Nachlassverzeichnis erfassen und wichtige Dokumente in einem Notfallordner bereithalten. Strittige Punkte, wie mündliche Zusicherungen, die Aufteilung von Immobilien, Wertpapierdepots, Beteiligungen oder Gegenständen mit hohem emotionalem Wert können so vorab besprochen und im Sinne des Erblassers geregelt werden. Während der Erbteilung kümmert sich der Testamentsvollstrecker um die Nachlassverwaltung. Diese professionelle Bewirtschaftung spart Geld und erhält Vermögenswerte. Darüber hinaus sind Erben in der Trauerphase froh, sich nicht um neue und oft terminlich drängende Angelegenheiten kümmern zu müssen. Kommt es dennoch zu Erbstreitigkeiten, übernimmt der Testamentsvollstrecker die sehr wichtige Funktion des Mediators. Als unparteiischer Streitschlichter vermittelt er zwischen den Erben und findet kompromissfähige Lösungen.
Zusammengefasst ist eine Testamentsvollstreckung unabhängig von der Größe des Vermögens immer zielführend. Mit einem vertrauten, aber neutralen Experten können Themen vorab durchgesprochen und im Testament klar geregelt werden. Darüber hinaus ist eine professionelle, rechtssichere und objektive Abwicklung des Erbfalls sichergestellt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Wünsche des Erblassers, sodass der Nachlass konkret aufgeteilt wird und dadurch Erben entlastet sowie langwierige und teure Erbstreitigkeiten vermieden werden.
Diesen Beitrag finden Sie auch auf www.finanzwelt.de.
Sofern Sie hierzu Fragen haben oder Beratungsbedarf besteht, freuen wir uns auf Ihre Anfragen.